TÜV und AU

Der Autofahrer sagt: „Mein Auto muss zum TÜV". Der Gesetzgeber regelt: „Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden." Und der gesunde Menschenverstand ergänzt: „Nur wenn mein Auto sicher ist, kann ich mich unbesorgt hinters Steuer setzen." Gemeint ist immer ein und dasselbe: die Hauptuntersuchung.


Seit nunmehr über 25 Jahren wird in Deutschland die Abgasuntersuchung durchgeführt. Es begann mit der ASU (Abgassonderuntersuchung ab 1985), dann folgte die AU (Abgasuntersuchung 1993) und heute ist es die UMA (Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems ab 2006). Zeitgleich zur UMA wurde auch die Abgasuntersuchung für Motorräder eingeführt. Unabhängig von der jeweiligen Zeit wird seitdem ein Ziel verfolgt – die Abgaswerte müssen die zulässigen gesetzlichen Grenzen einhalten.

Auch die Technik unterliegt dem Wandel der Zeit – vom damaligen Überprüfen des Zündzeitpunkts oder des Schließwinkels bis hin zum heutigen Einsatz modernster EDV- und Messtechnik unter Nutzung der fahrzeugeigenen, elektronischen OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose). Bei modernen Fahrzeugen wird sogar unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Endrohrmessung verzichtet.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung. Übrigens wird seitdem auch die sechseckige AU-Plakette nicht mehr am vorderen Kennzeichen angebracht.